Ausnahme 20 - Abfallgruppe 1.2

Klasse    2
Klassifizierungscode 5T, 5TF, 5TC, 5TFC, 5TO
Benennung Gefäße, klein mit Gas (UN 2037) mit folgenden Eigenschaften
giftig, giftig entzündbar, giftig ätzend, giftig oxidierend, giftig entzündbar ätzend oder giftig oxidierend ätzend
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 1.2
Nummer der Gefahrzettelmuster*2.32.3+2.12.3+82.3+5.1 2.3+2.1+8 2.3+5.1+8
Klassifizierungscode*5TT5F5TC 5TO 5TFC 5TOC
Tunnelbeschränkungscode(D)
* hier ist der jeweisl zutreffende Eintrag zu wählen
Gefahrzettel 2.3 (bei 5T)
2.3+2.1 (bei 5TF)
2.3+8 (bei 5TC)
2.3+5.1 (bei 5TO)
2.3+2.1+8 (bei 5TFC)
2.3+5.1+8 (bei 5TOC)
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemische
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1)
Alle Verpackungen und IBC müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.

siehe auch Ausnahme 20