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0075


UN 0075 DIETHYLENGLYCOLDINITRAT, DESENSIBILISIERT
mit mindestens 25 Masse-% nicht flüchtigem, wasserunlöslichem Phlegmatisierungsmittel
Klasse 1/ Code: 1.1D
Gefahrzettel 1
Beförderungspapier:
UN 0075 Diethylenglycoldinitrat, desensibilisiert, 1.1D, (B1000C)
Tunnelcode: (B1000C) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, wenn die gesamte Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit größer als 1000 kg ist; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, D und E.
Sondervorschrift(en) 266:
266 Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nicht befördert werden, es sei denn, die zuständige Behörde hat eine besondere Genehmigung erteilt (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1 ).
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P115 (Sondervorschrift(en): PP53 PP57 PP58 PP54 )
Zusammenpacken: MP20
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 412, demzufolge nicht kennzeichnungspflichig (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohl, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nur mit besonderer Zulassung der zuständigen Behörde befördert werden.
EmS: F-B S-Y
Benennung in Englisch: Diethyleneglycol dinitrate, desensitized