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663
1259




UN 1259 NICKELTETRACARBONYL
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TF1
Gefahrzettel 6.1+3 / Gefahrennummer: 663
Beförderungspapier:
UN 1259 Nickeltetracarbonyl, 6.1 (3), VG I, (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P601
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: L15CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TU31 TE19 TE21 TM3 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose oder gelbe, flüchtige, entzündbare Flüssigkeit
Verhalten mit Wasser: Nicht mischbar mit Wasser
Verhalten bei Temperaturänderung: Explodiert bei einer Temperatur von 60°C
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Flammpunkt: unter -20°C c.c.
Explosionsgrenzen: ab 2,0%
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Nickel carbonyl
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trennvorschrift: SG63In Längsrichtung getrennt durch eine dazsischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von Klasse 1 stauen