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40
1361


UN 1361 RUSS
tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe III/ Code: S2
Gefahrzettel 4.2 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 1361 Russ, 4.2, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 665:
665 Unvermahlene Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die den Klassifizierungskriterien der Klasse 4.2 Verpackungsgruppe III entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 4 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) in unbegrenzter Menge zulässig]
(Multiplikator 0)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): PP12 B3 )
Zusammenpacken: MP14
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP1 Fahrzeuge und Container müssen einen Aufbau aus Metall haben. Planen müssen, sofern angebracht, nichtbrennbar sein.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
V13 Wenn der Stoff in Säcken 5H1, 5L1 oder 5M1 verpackt ist, so sind diese in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern zu befördern
Umweltgefährdende Eigenschaften: nicht umweltgefährdend im Sinne des ADR (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Schwarzes Pulver oder Granulat.
Hinweise: Das für die Verschiffung vorgesehene Material sollte vor der Beförderung ausreichend wärmebehandelt und dann abgekühlt sein.
EmS: F-A S-J
Benennung in Englisch: Carbon