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462
1395



UN 1395 ALUMINIUMFERROSILICIUM-PULVER
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe II/ Code: WT2
Gefahrzettel 4.3+6.1 / Gefahrennummer: 462
Beförderungspapier:
UN 1395 Aluminiumferrosilicium-Pulver, 4.3 (6.1), VG II, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 g je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P410 / IBC05 (Sondervorschrift(en): PP40 )
Zusammenpacken: MP14
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften nicht geprüft (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Werkstoffe und Chemikalien: Entwickelt in Berührung mit Wasser, Alkalien und Säuren Wasserstoff, ein entzündbares Gas. Verunreinigungen können unter den gleichen Bedingungen Phosphorwasserstoff (Phosphin) und Arsenwasserstoff (Arsin) erzeugen, welches hochgiftige Gase sind.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Aluminium ferrosilicon powder
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG32Entfernt von SGG10 - flüssigen halogenisierten Kohlenwasserstoffen stauen
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen