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423
1403


UN 1403 CALCIUMCYANAMID
mit mehr als 0,1 Masse-% Calciumcarbid
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe III/ Code: W2
Gefahrzettel 4.3 / Gefahrennummer: 423
Beförderungspapier:
UN 1403 Calciumcyanamid, 4.3, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 38:
38 38 Dieser Stoff unterliegt nicht den Vorschriften des ADR , wenn er höchstens 0,1 Masse-% Calciumcarbid enthält.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P410 / IBC08 / R001 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP14
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Pulver oder Granulate. Enthält Calciumcarbid als Verunreinigung.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Säuren.
Verhalten mit Wasser: Entwickelt in Berührung mit Wasser Ammoniak und Acetylen, ein leicht entzündbares Gas.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Calcium cyanamide
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen