ADR 2023       UN-Suche
60
1663



mögliche Kennzeichnung:
UN 1663 NITROPHENOLE
(o-, m-, p-)
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Code: T2
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60
Beförderungspapier:
UN 1663 Nitrophenole, 6.1, VG III, (E); [umweltgefährdend]
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 279:
279 Anstelle der strikten Anwendung der Klassifizierungskriterien des ADR wurde dieser Stoff auf Grund von Erfahrungen in Bezug auf den Menschen klassifiziert oder einer Verpackungsgruppe zugeordnet.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Unter dieser UN-Nummer fallen mehrere Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften folgend eine Auswahl dieser Stoffe:
2-Nitrophenol (CAS-Nr. 88-75-5 ): H410 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 2,5 %
3-Nitrophenol (CAS-Nr. 554-87-7): keine umweltgefährdende Eigenschaften gemäß C&L-Inventory
4-Nitrophenol (CAS-Nr. 100-02-7): keine umweltgefährdenden Eigenschaften gemäß ECHA (registrierter Stoff)
(siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Gelbe Kristalle
Hinweise: Kann im geschmolzenen Zustand befördert werden.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
Schmelzpunkt: Der Schmelzpunkt einiger Isomer kann bei nur 44°C liegen.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Nitrophenols