ADR 2023       UN-Suche
60
1851


UN 1851 MEDIKAMENT, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Code: T1
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60 -----siehe auch UN 3249 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1851 Medikament, flüssig, giftig, n.a.g., 6.1, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 221 und 601:
221 Stoffe, die unter diese Eintragung fallen, dürfen nicht der Verpackungsgruppe I angehören.
601 Gebrauchsfertige phamazeutische Podukte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001 / LP01 / R001
Zusammenpacken: MP19
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Medicine, liquid, toxic, n.o.s.