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668
1889




UN 1889 CYANBROMID
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TC2
Gefahrzettel 6.1+8 / Gefahrennummer: 668
Beförderungspapier:
UN 1889 Cyanbromid, 6.1 (8), VG I, (C/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E5 (1 g bzw. 1 ml je Innenverpackung und 300 g bzw. 300 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P002
Zusammenpacken: MP18
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T6 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: S10AH L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Kristalle. Bildet giftige Dämpfe, die Reizwirkung haben und Tränenbildung verursachen.
Verhalten mit Wasser: Bildet in Berührung mit Wasser Bromwasserstoff und Cyanwasserstoff, hochgiftige, entzündbare und ätzende Gase.
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
Schmelzpunkt: etwa 52°C
Siedepunkt: etwa 62°C
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Cyanogen bromide
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trenngruppe: SGG6Cyanide
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen