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UN 2468 TRICHLORISOCYANURSÄURE, TROCKEN
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50
Beförderungspapier:
UN 2468 Trichlorisocyanursäure, trocken, 5.1, VG II, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farbloses Pulver oder Granulat.
Werkstoffe und Chemikalien: In Berührung mit Stickstoffverbindungen können sich Stickstofftrichloriddämpfe bilden, die sehr explosiv sind.
REDOX-Verhalten: Gemische mit brennbaren Stoffen sind empfindlich gegen Reibung und neigen zur Entzündung.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Wirkt reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Trichloroisocyanuric acid, dry