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80
2803


UN 2803 GALLIUM
Klasse 8 / Verpackungsgruppe III/ Code: C10
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 80
Beförderungspapier:
UN 2803 Gallium, 8, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P800 (Sondervorschrift(en): PP41 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV L4BN
Fahrzeug: AT
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Silbrig-weißes metallisches Element, das bei 29°C schmilzt und zu einer hellglänzenden Flüssigkeit wird.
Hinweise: Wird dieser Stoff in Containern aus Aluminium befördert, müssen im Falle einer Leckage besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Beförderung mit Hovercrafts und anderen Schiffen, bei deren Bau Aluminium verwendet wurde, ist verboten.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift Aluminium stark an.
Verhalten mit Wasser: Nicht löslich in Wasser.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Gallium