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86
2809




UN 2809 QUECKSILBER
Klasse 8 / Verpackungsgruppe III/ Code: CT1
Gefahrzettel 8+6.1 / Gefahrennummer: 86
Beförderungspapier:
UN 2809 Quecksilber, 8 (6.1), VG III, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 365:
365 Für hergestellte Instrumente und Gegenstände, die Quecksilber enthalten, siehe UN-Nummer 3506
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P800
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.2
ADR-Tanks: L4BN
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410 mit M-Faktor 100, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 0,025 % (siehe Hinweis) >

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Silbrig metallisches Element, bei normalen Temperaturen im flüssigen Zustand. Relative Dichte: 13,546.
Hinweise: Im Falle einer Leckage während der Beförderung, insbesondere wenn dieser Stoff in zerbrechlichen Gefäßen und in Containern aus Aluminium befördert wird, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Beförderung mit Hovercrafts und anderen Schiffen, bei deren Bau Aluminium verwendet wurde, ist verboten.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift Aluminium stark an.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Schmelzpunkt: -39 °C
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Mercury
Trenngruppe: Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen)
SGG11Quecksilber und Quecksilberverbindungen
Trennvorschrift: SG24Entfernt von SGG17 - Aziden stauen