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3077



UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.
Klasse 9 / Verpackungsgruppe III/ Code: M7
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 90 -----siehe auch UN 3082 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (XXXX), 9, VG III, (-)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet.
Sondervorschrift(en) 274, 335, 375 und 601:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
335 siehe Sondervorschrift 335 (Gemische fester Stoffe)
375 siehe Sondervorschrift 375 (Freistellung bis 5 kg bzw. 5 ltr.)
601 Gebrauchsfertige phamazeutische Podukte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): PP12 B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
Schüttgut-Container: BK 1 + 2 Die Beförderung in geschlossenen oder bedeckten Schüttgut-Container (oder -Fahrzeugen) mit Zulassung BK 1 oder BK 2 ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 5.1
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH L4BH
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
V13 Wenn der Stoff in Säcken 5H1, 5L1 oder 5M1 verpackt ist, so sind diese in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern zu befördern
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-A S-F
Benennung in Englisch: Environmentally hazardous substange, solid, n.o.s.