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606
3291


UN 3291 KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G.
Klasse 6.2/ Code: I3
Gefahrzettel 6.2 / Gefahrennummer: 606
Beförderungspapier:
UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g., 6.2, (-)
Tunnelcode: (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet.
Sondervorschrift(en) 565:
565 siehe Sondervorschrift 565 (Zuordnung von Abfällen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P621 / IBC620 / LP621
Zusammenpacken: MP6
lose Schüttung: VC3 Siehe Sondervorschrift VC3 (nach Normen zugelassene Bauart)
Schüttgut-Container: BK 2 Die Beförderung in geschlossenen Schüttgut-Container (oder -Fahrzeugen) mit Zulassung BK 2 ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: S4AH L4BH
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
siehe Sondervorschrift CV 25
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S3 Die Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 b) und des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht für Beförderungseinheiten, die gefährliche Stoffe der Klasse 6.2 befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Abfälle aus der medizinischen Behandlung von Tieren, Menschen oder aus der biologischen Forschung.
EmS: F-A S-T
Benennung in Englisch: Clinical waste, unspecified, n.o.s.