Ausnahme 20 - Abfallgruppe 11.1

Klasse    8
Verpackungsgruppe II
Benennung Abfälle mit Schwefelsäre
Beispiele Bestimmte Reinigungsmittel, Biersteinentfernerpasten, Bleisulfat
Bemerkung Chemisch instabile Mischungen von Abfallschwefelsäre sind zur Beförderung nicht zugelassen.
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 11.1
Nummer der Gefahrzettelmuster 8
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel 8
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Netzmittel
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Anliefergefäße in metallene IBC der Verpackunggruppe I (11A/X)

siehe auch Ausnahme 20