Ausnahme 20 - Abfallgruppe 11.4

Klasse    8
Verpackungsgruppe I bis III
Benennung Wässrige Lösungen von Halogenwasserstoffen (ausgenommen Fluorwasserstoff), saure fluorhaltige Stoffe, flüssige Halogenide und andere flüssige halogenierte Stoffe (ausgenommen der Fluorverbindungen die in Berührung mit feuchter Luft oder Wasser saure Dämpfe entwickeln), flüssige Carbonsäuren und ihre Anhydride, sowie flüssige Halogencarbonsäuren und ihre Anhydride, Alkyl- und Arylsulfonsäuren, Alkylschwefelsäuren und organische Säurehalogenide
Beispiele Salzsäure, Phosphorsäure, Essigsäure, Chlorsulfonsäure, Ameisensäure, Chloressigsäure, Propionsäure, Toluolsulfonsäure, Thionylchlorid
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 11.4
Nummer der Gefahrzettelmuster 8
Verpackungsgruppe I
Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel 8
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Netzmittel
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Anliefergefäße in metallene IBC der Verpackunggruppe I (11A/X)

siehe auch Ausnahme 20