Ausnahme 20 - Abfallgruppe 14.2

Klasse    5.1
Verpackungsgruppe II und III
Benennung Abfälle, die entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffen enthalten
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 14.2
Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel 5.1
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Salpetersäure 55%, Netzmittel
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Die Verpackungen müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.

siehe auch Ausnahme 20