Ausnahme 20 - Abfallgruppe 14.4

Klasse    5.1
Verpackungsgruppe II und III
Benennung Abfälle, die entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffen, giftig enthalten
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 14.4
Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1+6.1
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel 5.1+6.1
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Salpetersäure 55%, Netzmittel
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Die Verpackungen müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.

siehe auch Ausnahme 20