Ausnahme 20 - Abfallgruppe 2.1

Klasse    3
Verpackungsgruppe II und III
Benennung Entzündbare, flüssige, nicht giftige, nicht ätzende Abfälle mit einem Flammpunkt unter 23°C, deren Dampfdruck bei 50°C 110 kPa (1,10 bar) nicht übersteigt,
und mit einem Flammpunkt zwischen 23°C und 60°C.
Beispiele Benzin, Spiritus, Petroleum, Alkohole außer Methanol
Dieselkraftstoff oder Heizöl, leicht
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 2.1
Nummer der Gefahrzettelmuster 3
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (D/E)
Gefahrzettel 3
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemische
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)

siehe auch Ausnahme 20