Ausnahme 20 - Abfallgruppe 8.2

Klasse    5.1
Verpackungsgruppe II und III
Benennung Abfälle, die entzündend (oxidierend) Stoffe, fest, giftig enthalten.
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 8.2
Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1+6.1
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel 5.1+6.1
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Salpetersäure, 55%
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)

siehe auch Ausnahme 20