Ausnahme 20 - Abfallgruppe 8.4

Klasse    5.2
Verpackungsgruppe II
redaktioneller Hinweis
Stoffe der Klasse 5.2 werden im ADR keiner Verpackungsgruppe mehr zugeordnet.
Benennung Pastenförmige Abfälle mit Dibenzoylperoxid, Dicumylperoxid der UN 3104, UN 3106, UN 3108 oder UN 3110 in Dosen und Tuben
Angabe im Beförderungspapier Abfallgruppe 8.4
Nummer der Gefahrzettelmuster 5.2
Verpackungsgruppe II
Tunnelbeschränkungscode (D)
Gefahrzettel 5.2
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff Salpetersäure, 55%
Verpackungen Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)

siehe auch Ausnahme 20