- Verwendung einer nassfesten Verklebung für die Wellpappe
 - Erfolgreiche Bauartprüfung als zusammengesetzte mit Ersatzfüllgut und Originalfüllgut (Aerosoldosen)
 - Bauartprüfung mit der doppelten Nettomasse als zugelassen
 - zusätzliche Kennzeichnung mit dem Herstellermonat
 - Verwendungsbeschränkung der Verpackung auf ein Jahr nach ihrer Herstellung für den einmaligen Transport
 - Bestehen der Permeationsprüfung in Analogie zu Unterabschnitt 6.1.5.8 ADR.
 
Innenverpackungen von zusammengesetzte Verpackungen dürfen die gleiche höchstzulässige Füllmenge wie die Außenverpackung besitzen.