Klassifizierung

Zur Feststellung der Stoffkennzeichnungsnummer in u.g. Reihenfolge vorgehen:


Nicht namentlich benannten Stoffen (N.A.G.)

Folgende Reihenfolge beachten:

Wenn der Stoff die o.g. Eigenschaften nicht aufweist kann eine Zuordnung nach u.g. Tabelle (und verknüpfter Tabellen erfolgen) Die Tabelle 2.1.3.9 und die Entscheidungsbäume des Kapitels 2 ADR wurden berücksichtigt

bei nur einer Gefahr (ohne Nebengefahr)


bei mehreren Gefahren

 

F

S

W

O

T

C

F (entzündbar)

F

 

F+W

F+O

F+T

F+C

S (selbsterhitzungsfähig)

 

S

S+W

S+O

S+T

S+C

W (bildet mit Wasser entzündbare Gase)

 

 

W

W+O

W+T

W+C

O (oxidierend wirkend)

 

 

 

O

O+T

O+C

T (giftig)

 

 

 

 

T

T+C

C (ätzend)

 

 

 

 

 

C

Bewertung Metallorganische Stoffe