Sondervorschrift für die Verpackung n
|
Flaschen und einzelne Flaschen eines Flaschenbündels dürfen höchstens 5 kg des Gases enthalten. Wenn Flaschenbündel mit UN 1045 Fluor, verdichtet, gemäß Sondervorschrift für die Verpackung k in Gruppe von Flaschen unterteilt sind, darf jede Gruppe höchstens 5 kg des Gases enthalten. |