Diese Eintragung gilt für Gegenstände, die explosive Stoffe der Klasse 1 enthalten und die auch gefährliche Güter anderer Klassen enthalten können. Diese Gegenstände werden in Fahrzeugen, z.B. als Airbag-Gasgeneratoren, Airbag-Module oder Gurtstraffer und pyromechanische Einrichtungen verwendet.