Kapitel
3.3
Für
bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
Sondervorschrift 61
Die
technische Benennung, durch die die offizielle Benennunung für
die Beförderung ergänzt wird, ist die allgemein
gebräuchliche, von der ISO zugelassene Benennung (siehe ISO-Norm
1750:1981 ,,Schädlingsbekämpfungsmittel und andere
Agrarchemikalien Gruppennamen" in der jeweils geänderten
Fassung), eine andere Benennung gemäß ,,The WHO
Recommended Classification of Pesticides by Hazard and Guidelines to
Classification" oder die Benennung des aktiven Bestandteils
(siehe auch Absatz 3.1.2.8.1 und 3.1.2.8.1.1).