Kapitel 3.3
Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften

Sondervorschrift 61

Die technische Benennung, durch die die offizielle Benennunung für die Beförderung ergänzt wird, ist die allgemein gebräuchliche, von der ISO zugelassene Benennung (siehe ISO-Norm 1750:1981 ,,Schädlingsbekämpfungsmittel und andere Agrarchemikalien Gruppennamen" in der jeweils geänderten Fassung), eine andere Benennung gemäß ,,The WHO Recommended Classification of Pesticides by Hazard and Guidelines to Classification" oder die Benennung des aktiven Bestandteils (siehe auch Absatz 3.1.2.8.1 und 3.1.2.8.1.1).