Kapitel
3.3
Für
bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
Sondervorschrift 666
Als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte, auf die in der Sondervorschrift 388
Bezug genommen wird, sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Gütern, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer
Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:
- Bei flüssigen Brennstoffen 12) müssen die Ventile zwischen dem Motor und der Einrichtung und dem Brennstoffbehälter
während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt.
Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden.
- Bei gasförmigen Brennstoffen muss das Ventil zwischen dem Gastank und dem Motor geschlossen und der elektrische
Kontakt unterbrochen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt.
- Metallhydrid-Speichersysteme müssen von der zuständigen Behörde des Herstellerlandes zugelassen sein. Ist das Herstellerland
kein ADR-Vertragsstaat, muss die Zulassung von der zuständigen Behörde eines ADR-Vertragsstaates anerkannt werden.
- Die Vorschriften der Absätze a) und b) gelten nicht für Fahrzeuge, die frei von flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen sind.
Bem. - Ein Fahrzeug gilt frei von flüssigen Brennstoffen, wenn der Flüssigbrennstoffbehälter
entleert wurde und das Fahrzeug wegen Brennstoffmangels nicht betrieben werdne kann. Fahrzeugbauteile wie
Brennstoffleitungen, -filter und -einspritzer müssen nicht gereinigt, entleert und gespült werden, damit sie als frei
von flüssigen Brennstoffen gelten. Darüberhinaus muss der Flüssigbrennstofftank nicht gereinigt und gespült werden.
- Ein Fahrzeug gilt frei von gasförmigen Brennstoffen, wenn die Behälter für gasförmige Brennstoffe frei von
Flüssigkeiten (bei verflüssigten Gasen) sind, der Druck in den Behältern nicht größer als 2 bar ist und der
Brennstoffabsperrhahn oder das Brennstoffsperrventil geschlossen und gesichert ist.
12) Der Begriff "Brennstoff" schließt auch Kraftstoff ein.