Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Ausrüstung von Tanks
TE18
Die
Tanks für Stoffe, die bei einer Temperatur über 190 °C
gefüllt werden, müssen mit senkrecht zu den oberen
Einfüllöffnungen angebrachten Leitblechen versehen sein,
um beim Befüllen eine rasche und lokalisierte Erwärmung
des Mantels zu verhindern.