Die
Tanks müssen zusätzlich folgenden Vorschriften
entsprechen:
Die
Heizeinrichtung darf nicht bis ins Innere des Tankkörpers
führen, sondern muss außen am Tankkörper
angebracht sein. Ein zur Entleerung des Phosphors dienendes Rohr
darf jedoch mit einem Wärmemantel versehen sein. Die
Heizeinrichtung dieses Mantels muss so eingestellt sein, dass ein
Überschreiten der Temperatur des Phosphors über die
Beladetemperatur des Tankkörpers verhindert wird. Die anderen
Rohre müssen in den oberen Teil des Tankkörpers führen;
die Öffnungen müssen oberhalb des höchstzulässigen
Standes des Phosphors liegen und unter verriegelbaren Kappen
vollständig verschließbar sein.
Der Tank
muss mit einer Messeinrichtung zum Nachprüfen des
Phosphorstandes versehen sein und, wenn Wasser als Schutzmittel
verwendet wird, mit einem festen Zeichen, das den höchstzulässigen
Wasserstand anzeigt.