An den Tanks sind entweder auf dem in Absatz 6.8.2.5.2
vorgeschriebenen Schild oder auf dem Tankkörper selbst, wenn dieser so
verstärkt ist, dass die Widerstandsfähigkeit des Tanks nicht
beeinträchtigt wird, durch Prägen oder durch ein ähnliches Verfahren
die nachstehend aufgeführten zusätzlichen Angaben anzubringen:
die chemische Benennung sowie die zugelassene Konzentration des
betreffenden Stoffes.