An Tanks, die gemäß Absatz 6.8.3.5.1 bis 6.8.3.5.3 mit der für die
Eintragung UN 1005 AMMONIAK, WASSERFREI vorgeschriebenen offiziellen
Benennung für die Beförderung versehen und aus Feinkornstählen mit
eine Streckgrenze nach Werkstoffnorm von mehr als 400 N/mm²
hergestellt sind, sind bei jeder wiederkehrenden Prüfung gemäß Absatz
6.8.2.4.2 Magnetpulverprüfungen zur Feststellung von Oberflächenrissen
durchzuführen.
Im unteren Teil jedes Tankkörpers sind mindestens 20 % der Länge der
Rund- und Längsnähte, die Schweißnähte aller Stutzen sowie alle
Reparatur- und Schleifstellen zu prüfen.
Wenn die Angabe des Stoffes auf dem Tank oder dem Tankschild entfernt
wird, muss eine Magnetpulverprüfung durchgeführt werden; diese
Tätigkeiten müssen in der der Tankakte beigefügten Prüfbescheinigung
protokolliert sein.
Solche Magnetpulverprüfungen müssen von einer sachkundigen Person
durchgeführt werden, die für diese Methode gemäß der Norm EN ISO
9712:2012 (Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und
Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung)
qualifiziert ist.