Für die UN-Nummern 3531 und 3533 müssen die
Großpackmittel (IBC) so ausgelegt und gebaut sein,
dass sie das Freisetzen von Gas oder Dampf ermöglichen, um einen
Druckaufbau zu verhindern, der bei einem Verlust
der Stabilisierung zu einem Zubruchgehen des Großpackmittels (IBC)
führen könnte.
siehe auch Verpackungsanweisung IBC07