Unterabschnitt 4.1.4.2
Anweisungen für die Verwendung von Großpackmitteln (IBC)
Verpackungsanweisung IBC04
Folgende Großpackmittel (IBC) sind zugelassen, wenn die allgemeinen
Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 erfüllt sind:
metallene IBC (11A, 11B, 11N, 21A, 21B, 21N, 31A, 31B und 31N
)