Verpackungsanweisung P 132b

 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.

Innenverpackung und -ausstattungen

Zwischenverpackung und -ausstattungen

Außenverpackung und -ausstattungen

Behälter

aus Pappe

aus Metall

aus Kunststoff




Nicht erforderlich

Kisten

aus Stahl (4A

aus Aluminium (4B)

aus Naturholz, einfach (4C1)

aus Naturholz,

mit staubdichten Wänden (4C2)

aus Sperrholz (4D)

aus Holzfaserwerkstoff (4F)

aus Pappe (4G)

aus starrem Kunststoff (4H2)