Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Sondervorschrift PP2

Für die UN-Nummer 3065 dürfen Holzfässer mit einem höchsten Fassungsraum von 250 Litern, die nicht den Vorschriften des Kapitels 6.1 entsprechen, verwendet werden.

siehe auch Verpackungsanweisung P001