Für die UN-Nummer 1790 mit mehr als 60 %, aber höchstens 85 %
Fluorwasserstoff und die UN-Nummer 2031 mit mehr als 55 %
Salpetersäure beträgt die zulässige Verwendungsdauer der als
Einzelverpackungen verwendeten Fässer und Kanister aus Kunststoff zwei
Jahre ab dem Datum der Herstellung
siehe auch Verpackungsanweisung P001