Für die UN-Nummern 3175, 3243 und 3244 müssen die Verpackungen einer
Bauart entsprechen, welche die Dichtheitsprüfung für die
Verpackungsgruppe II bestanden hat. Für die UN-Nummer 3175 ist die
Dichtheitsprüfung nicht erforderlich, wenn die flüssigen Stoffe
vollständig in einem festen Stoff aufgesaugt und in dicht
verschlossenen Säcken enthalten sind.
siehe auch Verpackungsanweisung P002