Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

ADR- /RID-spezifische Sondervorschrift RR7

Für die UN-Nummern 1183, 1242, 1251, 1295, 2988 und 3129 müssen die Druckgefäße jedoch alle fünf Jahre geprüft werden.

siehe auch Verpackungsanweisung P401
siehe auch Verpackungsanweisung P402 (für UN 3129)
siehe auch Verpackungsanweisung P601 (für UN 1251)