Die Ladetüren der gedeckten Fahrzeuge oder der
geschlossenen Container müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens
25 mm betragen muss:
"ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN"
Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet angesehen wird.