Kapitel 7.3, ADR
lose Schüttung

Sondervorschrift AP5

Die Ladetüren der gedeckten Fahrzeuge oder der geschlossenen Container müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:

"ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN"

Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet angesehen wird.