Bei der Auslegung der Laderäume der Fahrzeuge oder Container
müssen mögliche Restströme und der mögliche Aufprall von Batterien berücksichtigt werden.
Die Laderäume der Wagen oder Container müssen aus Stahl bestehen, der gegen die in den Batterien enthaltenen ätzenden
Stoffe beständig ist. Weniger beständige Stähle dürfen verwendet werden, wenn entweder eine ausreichend starke Wanddicke
oder eine gegen die ätzenden Stoffe beständige Beschichtung oder Auskleidung aus Kunststoff vorhanden ist.