Diese Anweisungen für ortsbewegliche Tanks gelten für flüssige und feste Stoff der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten
| Mindesprüfdruck | 4 bar | 
| Mindeswanddicke des Tankkörpers (siehe Unterabschnitt 6.7.2.4) | 10 mm | 
| Druckentlastungseinrichtungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.8) | normal | 
| Bodenöffnungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.6) | nicht zugelassen | 
Tankhierachie
folgende weitere
Tankcodierungen sind zugelassen
T22