Der in Absatz 4.2.1.9.3 vorgeschriebene
Füllungsgrad darf nicht überschritten werden
Füllungsgrad = | 95 |
1+α (tr-tf) |
4.2.9.1.4
In diesen Formeln ist α der mittlere
kubische Ausdehnungskoeffizient des flüssigen Stoffes zwischen der mittleren
Temperatur des flüssigen Stoffes beim Befüllen (tf) und der höchsten
mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung (tr)
(beide in °C). Bei flüssigen Stoffen, die unter Umgebungsbedingungen befördert
werden, kann a mit folgender Formel berechnet werden:
α = | d15-d50 |
35 d50 |
wobei d15 und d50 die
Dichten des flüssigen Stoffes bei 15 °C bzw. 50 °C sind.
4.2.1.9.4.1
Als höchste mittlere Temperatur des Füllguts (tr) wird 50 °C festgelegt, ausgenommen bei Beörderungen
unter gemäßigten oder extremen klimatischen Bedingungen, für die die betreffende zuständige Behúrde einer
niederigeren Tempertur zustimmtn bzw. eine höhere Temperatur vorschreiben können.
4.2.1.9.5
Die Vorschriften der Absätze 4.2.1.9.2 bis 4.2.1.9.4.1 gelten nicht für ortsbewegliche Tanks, deren Inhalt während der Beförderung auf einer
Temperatur von über 50 °C (z.B. durch eine Heizeinrichtung) gehalten wird. Bei ortsbeweglichen Tanks, die mit einer Heizeinrichtung ausgerüstet
sind, muss ein Temperaturregler verwendet werden, um sicherzustellen dass während der Beförderung der höchste Füllungsgrad niemals mehr als
95 % beträgt.