UN | 1588 CYANIDE, ANORGANISCH, FEST, N.A.G. |
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| Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: T5
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| Gefahrzettel 6.1
/ Gefahrennummer: 60 -----siehe auch UN 1935 (Stoff in anderer Konsistenz)
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| Beförderungspapier: UN 1588 Cyanide, anorganisch, fest, n.a.g. (XXXX), 6.1, VG III, (E), umweltgefährdend Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 47 und 274: | | 47 Ferricyanide und Ferrocyanide unterliegen nicht den Vorschriften des ADR . |
| 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E1 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 2 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 333 kg) (Multiplikator 3) |
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Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001
(Sondervorschrift(en): B3 ) |
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Zusammenpacken: MP10 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden. |
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Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.3 |
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ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 ) |
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Fahrzeug: AT |
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Betrieb: | S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden, die Stoffgruppe weist in der Regel jedoch umweltgefährdende Eigenschaften auf. (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Feste Stoffe. | Hinweise: | Komplexe Eisen(II)- und Eisen(III)cyanide unterliegen nicht den Bestimmungen des IMDG-Codes. | Werkstoffe und Chemikalien: | Reagieren mit Säuren oder sauren Dämpfen unter Bildung von Blausäure, einem hochgiftigen und entzündbaren Gas. | Verhalten mit Wasser: | Können in Wasser löslich sein. Können in Berührung mit Wasser eine schwache Cyanwasserstofflösung bilden. | Gesundheit: | Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub. | |
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| Benennung in Englisch: Cyanides, inorganic, solid, n.o.s. |
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| Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft |
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| Trennvorschrift: |
SG35 | Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
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