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80
1759


UN 1759 ÄTZENDER FESTER STOFF, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: C10
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 80 -----siehe auch UN 1760 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1759 Ätzender fester Stoff, n.a.g. (XXXX), 8, VG III, (E)
UN 1759 Abfall Ätzender fester Stoff, n.a.g. (XXXX), 8, VG III, (E)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV L4BN
Fahrzeug: AT
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Gesundheit: Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Corrosive solid, n.o.s.