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88
1903


UN 1903 DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: C9
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 88
Beförderungspapier:
UN 1903 Desinfektionsmittel, flüssig, ätzend, n.a.g. (XXXX), 8, VG I, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: L10BH
Fahrzeug: AT
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Eine große Anzahl ätzender Flüssigkeiten.
Gesundheit: Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Disinfectant, liquid, corrosive, n.o.s.