UN | 2570 CADMIUMVERBINDUNG |
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| Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: T5
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| Gefahrzettel 6.1
/ Gefahrennummer: 60
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| Beförderungspapier: UN 2570 Cadmiumverbindung (XXXX), 6.1, VG III, (E), umweltgefährdend Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 274 und 596: | | 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
| 596 Cadmiumpigmente, wie Cadmiumsulfide, Cadmiumsulfoselenide und Cadmiumsalze höherer Fettsäuren (z.B. Cadmiumstearat) unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E1 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 2 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 333 kg) (Multiplikator 3) |
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Verpackung: P002 / IBC08 / R001 LP02
(Sondervorschrift(en): B3 ) |
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Zusammenpacken: MP10 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden. |
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Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4 |
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ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAH L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 ) |
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Fahrzeug: AT |
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Betrieb: | S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden, die Stoffgruppe weist in der Regel jedoch umweltgefährdende Eigenschaften auf. (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Pulver oder Kristalle in verschiedenen Farben. | Verhalten mit Wasser: | Kann löslich oder nicht löslich in Wasser sein. | Gesundheit: | Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub. | |
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| Benennung in Englisch: Cadmium compound |
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