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88
3147


UN 3147 FARBSTOFF, FEST, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: C10
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 88 -----siehe auch UN 2801 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3147 Farbstoff, fest, ätzend, n.a.g. (XXXX), 8, VG I, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P002 / IBC07
Zusammenpacken: MP18
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T6 (Sondervorschrift(en): TP2 TP33 )
ADR-Tanks: S10AN L10BH
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V10 Großpackmittel (IBC) sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Ein weiter Bereich ätzender, fester Stoffe oder Pasten.
Gesundheit: Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Dye, solid, corrosive, n.o.s.