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88
3147


UN 3147 FARBSTOFFZWISCHENPRODUKT, FEST, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: C10
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 88 -----siehe auch UN 2801 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3147 Farbstoffzwischenprodukt, fest, ätzend, n.a.g. (XXXX), 8, VG I, (E)
UN 3147 Abfall Farbstoffzwischenprodukt, fest, ätzend, n.a.g. (XXXX), 8, VG I, (E)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P002 / IBC07
Zusammenpacken: MP18
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: S10AN L10BH
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V10 Großpackmittel (IBC) sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Ein weiter Bereich ätzender, fester Stoffe oder Pasten.
Gesundheit: Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Dye intermediate, solid, corrosive, n.o.s.