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3212



UN 3212 HYPOCHLORITE, ANORGANISCHE, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50 -----siehe auch UN 1791 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3212 Hypochlorite, anorganische, n.a.g. (XXXX), 5.1, VG II, (E), umweltgefährdend
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274 und 349:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
349 Gemische eines Hypochlorits mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen. UN 1791 Hypochloritlösung ist ein Stoff der Klasse 8.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 8.1
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden, die Stoffgruppe weist in der Regel jedoch umweltgefährdende Eigenschaften auf. (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Feste Stoffe.
Hinweise: Die Beförderung von Ammoniumhypochlorit und Mischungen eines Hypochlorits mit einem Ammoniumsalz ist verboten.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert mit Säuren, unter Bildung von Chlor, einem reizenden, ätzenden und giftigen Gas. Greift bei Feuchtigkeit die meisten Metalle an
Verhalten bei Temperaturänderung: Die unterste Umgebungstemperatur für die Zersetzung kann bei 60°C liegen.
REDOX-Verhalten: Kann in Berührung mit organischen Stoffen oder Ammoniumverbindungen einen Brand verursachen.
Gesundheit: Staub reizt die Schleimhäute.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Hypochlorites, inorganic, n.o.s.
Trenngruppe: SGG8Hypochlorite
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
SG53Nicht mit brennbaren Stoffen in derselben Güterbeförderungseinheit stauen
SG60Getrennt von SGG16 Peroxiden stauen