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UN 3219 NITRITE, ANORGANISCHE, WÄSSERIGE LÖSUNG, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: O1
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50 -----siehe auch UN 2627 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3219 Nitrite, anorganische, wässerige Lösung, n.a.g. (XXXX), 5.1, VG III, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 103 und 274:
103 Ammoniumnitrit und Mischungen von einem anorganischen Nitrit mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P504 / IBC02 / R001
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 14.2
ortsbew. Tanks: T4 (Sondervorschrift(en): TP1 )
ADR-Tanks: LGBV (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Leckage und daraus folgendes Verdampfen von Wasser der Lösung kann erhöhte Gefahren zur Folge haben:
1. In Berührung mit brennbaren Stoffen (insbesondere Faserstoffen wie Jute, Baumwolle oder Sisal) oder Schwefel die Gefahr der Selbstentzündung;
2. in Berührung mit Ammoniumverbindungen, pulverförmigen Metallen oder Ölen Explosionsgefahr.
Die Beförderung von Ammoniumnitriten, wässerige Lösung, ist verboten.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Nitrites, inorganic, aqueous solution, n.o.s.
Trenngruppe: SGG12Nitrite und ihre Gemische
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
SG62Getrennt von Schwefel stauen